Krebsvorsorge
Sie haben ab dem 20. Geburtstag gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung. Darüber hinaus kann bei Frauen in halbjährlichen Abständen die Entnahme eines zytologischen Abstrichs vom Gebärmutterhals erfolgen.
Die Krebsvorsorgen werden bei Frauen bis zum 35. Geburtstag immer mit einem zytologischen Abstrich durchgeführt, ab dem 35. Geburtstag erfolgen Vorsorgeabstriche nur alle 3 Jahre, ansonsten wird die normale Untersuchung weitergeführt.
Ergänzend zur gesetzlichen Krebsvorsorge bieten wir folgende Untersuchungen als Wunschleistungen an:
- Ultraschalluntersuchung der Brust
- Vaginalultraschall
- altersunabhängige Testung auf HPV (humane Papillomaviren)
- Dünnschichtzytologie
- altersunabhängige Testung auf verborgenes Blut im Stuhl
- Vorsorgeabstriche zwischen den gesetzlichen Abstrichuntersuchungen – ab dem 35. Geburtstag
- Harnblasenkrebstest
Nachsorge nach Tumorerkrankungen
Die Nachsorge bei allen gynäkologischen Tumoren führen wir nach den Leitlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) durch. Neben der gynäkologischen Untersuchung werden durch die Praxis ergänzende Kontrollen durch andere Fachrichtungen koordiniert. Daneben erfährt die betroffene Frau Unterstützung und Beratung bei körperlichen und psychischen Nebenwirkungen der Tumortherapie. Naturheilkundliche Verfahren kommen regelmäßig zur Anwendung und helfen, notwendige Therapien schonend zu begleiten.
Termine und Rezepte – telefonisch oder online
Wir stehen Ihnen gerne unter Tel. 02383 - 22 77 zur Verfügung.
Sie können aber auch online Termine buchen. Weitere Infos gibt es HIER
